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SWK 11, 10. April 2004, Seite R 23

Gewinnermittlungsart: Wechsel

Der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig. - (§ 4 Abs. 10 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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