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§ 12 Abs. 3 Z 3 KStG - Steuerneutrale Einlagen und Einlagenrückzahlungen
Steuerneutrale Einlagen (bzw. Teilwertabschreibungen) bedingen steuerneutrale Einlagenrückzahlungen
Nach den Entwürfen des Steuerreformgesetzes 2005 möchte der Gesetzgeber offensichtlich bei Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften in den Zwischengesellschaften Einlagen (bzw. Teilwertabschreibungen der Beteiligung an der Untergesellschaft) steuerneutral stellen. Es müssten allerdings nicht nur Einlagen (bzw. Teilwertabschreibungen), sondern auch Einlagenrückzahlungen (bzw. Liquidationsgewinne) als steuerneutral gelten, da sonst das bestehende System der Steuerwirksamkeit bzw. -neutralität von Einlagen bzw. Einlagenrückzahlungen i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG und Liquidationsgewinnen durcheinander gebracht wird.
I. § 12 Abs. 3. Z 3 i. d. F. des Begutachtungsentwurfes
Im Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes 2005 war im § 12 Abs. 3 KStG folgende Z 3 vorgesehen:
„3. Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften bleiben bei den Zwischenkörperschaften steuerlich außer Ansatz. Dies gilt auch, wenn das vorgenannte Ergebnis durch unmittelbare Einlagenleistungen an die jeweilige Zwischenkörperschaft mit nachfolgender mittelbarer oder unmittelbarer Durchleitung an die Zielkörperschaft innerhalb von fünf Jahren erreicht wird, es sei denn, ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist nachweislich nicht gegeben."
In den Er...