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Nachsicht von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit
Nachsicht von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit (§ 217, § 236 BAO)
Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist sachlich unbillig, wenn dem StPfl. die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert. Das Finanzamt ist aber nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mehr als die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge zu erlassen (BFH , V R 57/02 in BB 2003, 2442).