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Finanzierungszinsen
• Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude durch Entnahme oder im Zuge der Betriebsaufgabe aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige diese aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenen Gebäude im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind die auf die Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten. - (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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