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EuGH: MWSt-Berichtigung
• Mehrwertsteuer: Berichtigung der irrtümlich unberechtigt ausgewiesenen Mehrwertsteuer
Urteilstenor des EuGH:
1. Ein Betrag, der als Mehrwertsteuer in einer Rechnung ausgewiesen wird, die eine Person ausstellt, die Dienstleistungen an den Staat erbringt, ist dann nicht als Mehrwertsteuer zu qualifizieren, wenn diese Person irrtümlich annimmt, dass sie diese Dienstleistungen als Selbstständiger erbringt, obwohl in Wirklichkeit ein Verhältnis der Unterordnung besteht.
2. Art. 21 Z 1 lit. c der 6. MWSt-RL verbietet nicht die Rückerstattung eines Betrages, der in einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument irrtümlich als Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, wenn die fraglichen Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen und der in Rechnung gestellte Betrag daher nicht als Mehrwertsteuer qualifiziert werden kann.
( verb. Rs. C-78/02 bis C-80/02, Karageorgou u. a., Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Dioikitiko Efeteio Athen)
Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf im Wesentlichen die Frage, ob ein unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung durch einen Nicht-Unternehmer zu einer Steuerschuld aufgrund der Rechnung führt. ...