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ASoK 9, September 2022, Seite 351

Maßnahmen zur Sanierung der Indexierung der Familienbeihilfe und familienbezogener Absetzbeträge

Bundesgesetz, mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, BGBl I 2022/135; BKA, EuGH-Urteil betreffend die Indexierung der Familienbeihilfe, online abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/eugh-urteil-betreffend-die-indexierung-der-familien beihilfe.html; BMF, EuGH-Urteil betreffend die Indexierung der steuerlichen Absetzbeträge, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/indexierung.html.

In den Praxis-News vom Juli 2022 (ASoK 2022, 266) wurde von einem Urteil des EuGH berichtet, wonach die Indexierung von Familienleistungen (Familienbeihilfe und familienbezogene Steuerabsetzbeträge) nach Maßgabe des Wohnortstaates des Kindes europarechtswidrig ist (, Kommission/Österreich).

Als Reaktion darauf wurde im Rahmen des angeführten Gesetzes der rückwirkende Entfall der Indexierungsbestimmungen ab geregelt.

Personen, denen aufgrund der Indexierung niedrigere Familienbeihilfen als bei einem Wohnsitz des Kindes im Inland ausgezahlt wurden, erhalten automationsunterstützt eine Nachzahlung des Differenzbetrags. Soweit aufgrund des Wohnsitzes des Kindes höhere Familienbeihilfen ausgezahlt wurden, werden diese bis zu...

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