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Steuerfalle Gruppenbesteuerung?
Auswirkung des Teilwertabschreibungsverbotes auf die Attraktivität der Gruppenbesteuerung
Mit dem StReformG 2005 wurde die Konzernbesteuerung vom alten Organschaftskonzept auf die Gruppenbesteuerung umgestellt. Da im Zuge dessen die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung als Anwendungsvoraussetzung weggefallen sind, wird es grundsätzlich einfacher, Verluste und Gewinne einzelner Konzerngesellschaften zur Verrechnung zu bringen. Es wird damit dem Postulat der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit im Konzern Rechnung getragen.
Gleichzeitig wurde gesetzlich geregelt, dass auf Beteiligungen an Gesellschaften, die in die Gruppenbesteuerung einbezogen werden, eine Teilwertabschreibung steuerlich nicht abzugsfähig sind. Im Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2004 ist vorgesehen, die Regelung auf Veräußerungsverluste auszuweiten.
Im nachfolgendem Artikel soll das Zusammenspiel von Teilwertabschreibung bzw. Veräußerungsverlusten und Verlustzurechnung im Rahmen der Gruppenbesteuerung untersucht werden, insb. die Auswirkung des Teilwertabschreibungsverbotes auf die Attraktivität der Gruppenbesteuerung.
1. Alte Rechtslage
Grundsätzlich ist zwischen der Berücksichtigung laufender Verluste und Wertminderungen am Beteiligungsstamm zu unterscheiden.
• Laufende Verluste
Die Berücksic...