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Zinsen bei Vermietung und Verpachtung
Zinsen bei Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)
Der Bfr. hat zur Finanzierung von Reparaturarbeiten bei seinem Mietgebäude ein Darlehen aufgenommen, mit dessen Rückzahlung er Schwierigkeiten bekommen hat. Seine Mutter hat ihm in dieser Situation dadurch geholfen, dass sie ihrerseits einen Kredit aufgenommen hat, mit dem sowohl seine Kreditverbindlichkeiten als auch die im Zusammenhang mit einer ihm gegenüber angestrengten Kreditklage angewachsenen Kosten bezahlt worden sind. Das Finanzamt hat die Zinsen und Kosten nicht als Werbungskosten zugelassen, weil die Bankbestätigungen auf den Namen der Mutter lauten und die Kreditunterlagen aus dem Jahr 1985 nicht vorgelegt worden sind. Da die Behörde selbst telefonisch erhoben hat, dass die Bank die Unterlagen nicht mehr hat, kann dies dem Bfr. nicht zum Vorwurf gemacht werden. Außerdem hat er die Befragung seiner Mutter als Zeugin angeboten, was von der Behörde abgelehnt wurde, sodass allein damit gegen § 183 Abs. 3 BAO verstoßen wurde. Damit war der Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben ().
Anmerkung: Das Nichtvorlegen von lange zurückliegenden Kreditverträgen, die von der Bank selbst nicht mehr auffindbar si...