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Arbeitszimmer bei Konzertpianistin
Arbeitszimmer bei Konzertpianistin (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG)
Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifelsfall wird darauf abzustellen sein, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle genutzt wird. Bei einer Konzertpianistin ist das Üben nicht nur eine Hilfsleistung, sondern die Tätigkeit erfordert ein musikalisches Niveau, welches nur durch regelmäßige Arbeit am Instrument zu halten ist. Damit kann der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer sein ().