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Bürgschaftszahlungen beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Bürgschaftszahlungen beim Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 4 Abs. 4 EStG)
Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften ().