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EndbesteuerungsG: Amnestie
• Die Amnestiewirkungen nach §§ 4 f. Endbesteuerungsgesetz, BGBl. Nr. 818/1993 i. d. F. BGBl. Nr. 201/1996, erstrecken sich nicht auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. (§ 4 Endbesteuerungsgesetz), (Abweisung)
(, 0028)