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SWK 8, 10. März 2004, Seite R 15
GrESt: Gegenleistung
• Gegenleistung ist alles, was der Erwerber einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten, wobei es darauf ankommt, ob die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen und wirtschaftlichen oder „inneren" Zusammenhang mit dem Grundstück steht. - (§ 5 GrEStG), (Abweisung)
(, 0293)