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ÖBA 4, April 2020, Seite 235

Der Erstattungsanspruch bei der SEPA-Lastschrift

Auswirkungen auf das Valutaverhältnis

Georg Graf

Bei SEPA-Lastschriften steht dem Zahler nach § 70 Abs 1 3. Satz ZaDiG 2018 das an keine Voraussetzungen geknüpfte Recht zu, im Wege der Erstattung die Belastung seines Kontos rückgängig machen zu lassen. Bernsteiner/Miernicki haben in ÖBA 2019, 411 die These vertreten, eine solche Erstattung führe nicht dazu, dass der Gläubiger nun wiederum seine ursprüngliche Forderung geltend machen könne; er sei vielmehr auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüchen beschränkt. Diese Sichtweise ist Einwänden ausgesetzt.

In the case of SEPA direct debits, the payer is entitled under section 70 (1) third sentence ZaDiG 2018 to a refund, which is not subject to any conditions. In ÖBA 2019, 411 Bernsteiner/Miernicki have argued that such a refund does not have the consequence that the creditor is entitled to again assert his original claim; according to their view he can put forward only claims for damages or unjust enrichment. This view is subject to objections.

Stichwörter: Bargeld, Buchgeld, Erstattungsanspruch, Paypal, Schadenersatzanspruch, SEPA-Lastschrift, Verwendungsanspruch.

JEL-Classification: G 21, K 11, K 12.

1. Die SEPA-Lastschrift

Mit der Einführung der SEPA-Lastsch...

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