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Die geplante Gruppenbesteuerung - Ein erster Überblick
Verwertung von Auslandsverlusten - Firmenwertabschreibung - Bildung von Beteiligungsgemeinschaften
Im Rahmen der Steuerreform 2005 soll das antiquierte Besteuerungsmodell der Organschaft durch ein modernes Gruppenbesteuerungskonzept ersetzt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht als Voraussetzung für die Gruppenbildung nur noch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung in Höhe von 50 % und den Abschluss eines Gruppenvertrages vor. Die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung ist gemäß dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf genauso wenig erforderlich wie der tatsächliche Ergebnistransfer aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages.
Kernelemente der geplanten Gruppenbesteuerung sind die deutlich „gelockerten" Anwendungsvoraussetzungen, die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder und die Abschreibung eines erworbenen Firmenwertes.
I. Mögliche Gruppenmitglieder und Gruppenträger
Gem. § 9 Abs. 2 KStG (i. d. F. StReformG 2005) können sowohl inländische unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften als auch ausländische Körperschaften in eine Gruppe mit einbezogen werden. Die Teilnahme ausländischer Körperschaften ist jedoch nur möglich, wenn diese mit inländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirt...