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Steuerbefreiung nicht für Essensbons
Steuerbefreiung nicht für Essensbons (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG)
Im Beschwerdefall gewährte eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern Essenbons im Wert von 1,50 € täglich. Nach dem , AÖFV Nr. 9/1995 wurde diese Zuwendung als steuerfrei behandelt. Der VwGH betont, dass nur freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz gewährt, steuerfrei sind. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Z 17 sind damit nur geldwerte Vorteile in Form eines Naturalbezuges der Verköstigung am Arbeitsplatz (z. B. in Form einer betriebseigenen Kantine) befreit. Essensbons, auch wenn S. K 4sie bei Bezahlung in betriebsnahe gelegenen Gaststätten oder von den Gaststätten zum Betriebsgelände angelieferten Mahlzeiten Verwendung fanden, sind steuerpflichtige Vorteile aus dem Dienstverhältnis ().