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Liebhaberei beim "Zürser Modell"
Liebhaberei beim „Zürser Modell" (§ 2, § 28 EStG)
Der Beschwerdeführer hat Nutzungsrechte an zwei Hotelappartements erworben und diese Rechte zur Gänze fremdfinanziert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit mit Liebhabereivermutung. Da die Prognoserechnungen schon im ersten Jahr zu einem eklatanten Abweichen von den tatsächlichen Ergebnissen führen (Zinsen laut Prognoserechnung 27.000 € und in Wirklichkeit 70.000 € ), besteht kein Bezug zur konkret vom Steuerpflichtigen gewählten Art der Bewirtschaftung und es liegt Liebhaberei vor ().