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Liebhaberei bei Darlehensgewährung an GmbH
Liebhaberei bei Darlehensgewährung an GmbH (§ 2, § 27 EStG)
Die Beschwerdeführerin hat einer GmbH, deren Alleingesellschafter ihr Ehemann ist und zu der sie in einem Dienstverhältnis steht, Geldbeträge im Ausmaß von ungefähr 2.700.000 € als Darlehen zur Verfügung gestellt. Ein schriftlicher Darlehensvertrag wurde aus Gebührengründen nicht abgeschlossen. Auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft wurden die in Rechnung gestellten Zinsen nicht bezahlt, sondern die Zinsen, die die Bfr. zahlen musste, als Verlust aus Kapitalvermögen geltend gemacht. Der VwGH bestätigt, dass die Gewährung eines derart hohen Betrages ohne schriftliche Rückzahlungsvereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhält. Diese Regelung sei nur gewählt worden, um die Verluste in Form einer Steuerminderung bei der Beschwerdeführerin auf die Allgemeinheit abzuwälzen ().