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Beschränkte Steuerpflicht bei Zweitwohnsitz
Beschränkte Steuerpflicht bei Zweitwohnsitz (§ 1 EStG)
Helmut Loukota erläutert die Zweitwohnsitzverordnung. Nach dieser Verordnung begründet bei Steuerpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Jahre im Ausland befindet, eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz i. S. d. § 1 EStG, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird (SWI 2004, 53 f.).