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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite R 38

VfGH: Staatshaftung

Staatshaftung: Zuständigkeit des VfGH bei gemeinschaftsrechtswidrigem Unterlassen des Gesetzgebers, auch andere Fernsehanstalten als den ORF am österreichischen Fernsehmarkt als Programmanbieter zuzulassen, aber Klagsabweisung mangels Vorliegens einer hinreichend qualifizierten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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