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VfGH: Staatshaftung
• Staatshaftung: Zuständigkeit des VfGH bei gemeinschaftsrechtswidrigem Unterlassen des Gesetzgebers, auch andere Fernsehanstalten als den ORF am österreichischen Fernsehmarkt als Programmanbieter zuzulassen, aber Klagsabweisung mangels Vorliegens einer hinreichend qualifizierten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit.
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