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VfGH: Abstammung
• Die rechtliche Unmöglichkeit des Kindes, als Hauptbetroffener aus dem Statusverhältnis seine Abstammung vom Ehemann der Mutter zu bestreiten, widerspricht dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK. - (§ 156 ABGB), (Aufhebung)
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