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ASoK 9, September 2022, Seite 351

Besonderer Sozialversicherungsbonus für Selbständige analog zum Teuerungsabsetzbetrag

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2022/138.

Analog zum Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (vgl dazu die Praxis-News vom Juli 2022, ASoK 2022, 267) erhalten Personen, die am nach dem GSVG oder dem BSVG krankenversichert waren und eine Beitragsgrundlage von 566 Euro bis 2.900 Euro aufweisen, eine außerordentliche, gestaffelte Beitragsgutschrift (Sozialversicherungsbonus). Maßgeblich ist die letzte endgültige Beitragsgrundlage; fehlt eine solche zum angeführten Stichtag, ist die vorläufige Beitragsgrundlage heranzuziehen. Die Staffelung des Sozialversicherungsbonus beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit 160 Euro, beträgt bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 Euro und 2.100 Euro 500,00 Euro und sinkt bis zur Beitragsgrundlage von 2.900 Euro auf 100,00 Euro ab.

Der Sozialversicherungsbonus, der im dritten Quartal (BSVG) bzw im vierten Quartal (GSVG) gutzuschreiben ist, ist steuerfrei, wenn das Jahreseinkommen des Bonusempfängers im Zuflussjahr (vor Berücksichtigung des Bonus) 24.500 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist der Bonus der Einkommensteuerbemessungsgrun...

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