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Mängelbehebung schadhafter Liefergegenstände durch den Abnehmer
Umsatzsteuerliche Behandlung des Kostenersatzes durch den liefernden Unternehmer beim Abnehmer
Der Berufungswerber, der die Kosten der Mängelbehebung schadhafter Liefergegenstände seinem Lieferanten anlastet, hat die Rechtsauffassung vertreten, dass der Kostenersatz umsatzsteuerrechtlich einen echten Schadenersatz darstelle und der aus der Lieferung in Anspruch genommene Vorsteuerbetrag keiner Kürzung unterliege.
Der unabhängige Finanzsenat hingegen hat unter Berücksichtigung der Gewährleistungsbestimmungen des bürgerlichen Rechtes die Rechtsauffassung vertreten, dass der Kostenersatz durch den liefernden Unternehmer für die Mängelbehebung schadhafter Liefergegenstände durch den Abnehmer einen entgeltsmindernden Preisnachlass anlässlich der Lieferung darstelle, der beim Abnehmer gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 zwingend eine Vorsteuerberichtigungspflicht auslöst. Für diese Beurteilung ist der Verrechnungsmodus - Minderung des Entgeltes der konkreten Lieferung oder Verrechnung mit Entgeltsforderungen aus nachfolgenden Lieferungen - nicht entscheidend. (UFS Graz , RV/0041-G/03).