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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite S 593

Keine zusätzliche Einschränkung für vereinfachte Inanspruchnahme des halben Durchschnittssteuersatzes auf Veräußerungsgewinne

Peter Pülzl

Keine zusätzliche Einschränkung für vereinfachte Inanspruchnahme des halben Durchschnittssteuersatzes auf Veräußerungsgewinne

§ 124b Z 25 EStG verfassungswidrig

VON MMAG. DR. PETER PÜLZL, LL.M.

Mit Beschluss vom , B 1773/02, zog der Verfassungsgerichtshof den mit dem AbgÄG 1996eingefügten § 124b Z 25 EStG betreffend die Einschränkung der weiteren Anwendbarkeit der §§ 24 und 37 EStG i. d. F. vor dem StruktAnpG 1996auf bestimmte Veräußerungsgewinne in Prüfung (vgl. SWK-Heft 33/2003, Seite T 244). Mit seinen Erkenntnissen vom , B 1773/02 und G 217/03, bestätigte der VfGH seine im Prüfungsbeschluss vorgebrachten Bedenken und hob die Übergangsbestimmung als verfassungswidrig auf.

1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer übte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einem Kollegen im Rahmen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht aus. Im Zuge der Aufnahme eines zusätzlichen Anwaltes in die Sozietät wurde diesem mit Vertrag vom ein Gesellschaftsanteil in Höhe von 2,5 % mit Wirksamkeit per abgetreten. Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn des Beschwerdeführers war demnach Teil seiner einkommensteuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 1998. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der FLD Kärnten vom wurde dem Beschwer-deführe...

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