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Wertpapierhandel
Wertpapierhandel (§ 23 EStG)
Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet grundsätzlich noch nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung, wenn die entfaltete Tätigkeit dem Bild eines Wertpapierhandelsunternehmens oder eines Finanzunternehmens nicht vergleichbar ist (BFH , X R 7/99 in BB 2004, S 751).