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Wertpapierhandel
Wertpapierhandel (§ 23 EStG)
Die laufende Umschichtung von Wertpapieren gehört grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bedient sich der StPfl. zum An- und Verkauf der Banken als Kommissionare, kann er die für eine allgemeine Handelstätigkeit typische Einflussnahme auf die Höhe des Preises und auf einzelne Kaufkonditionen nur sehr eingeschränkt entfalten. Ein im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu überprüfendes Kriterium ist auch die Fremdfinanzierung der angeschafften Wertpapiere. Auch wenn der Bfr. in zwei Jahren 108 Transaktionen durchgeführt hat, ist die Grenze zum Gewerbebetrieb noch nicht überschritten worden ().