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Handel mit Manuskripten
Handel mit Manuskripten (§ 23 EStG)
Ein StPfl. (Geschäftsführer eines Verlages) verkaufte Nachlassmaterial eines Künstlers an die Nationalbibliothek. Das Material hatte er durch verschiedene Ankäufe erworben. Da der Verlag sich mit solchen Manuskripten etc. beschäftigte und damit beim StPfl. eine Verflechtung der beruflichen Tätigkeit mit dem Verkauf bestand, wurde Gewerblichkeit angenommen. Der VwGH betont, dass Nachhaltigkeit nur bei mehreren Verkaufsvorgängen vorliegt. Eine tatsächliche Wiederholung ist dann nicht erforderlich, wenn aus objektiven Umständen auf das Vorliegen einer Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann. Auch wenn der Verkauf zunächst auf dem Briefpapier des Verlages angeboten wurde und es daher Ungereimtheiten gibt, wird ein einmaliger Verkauf keine Gewerblichkeit auslösen. Sollte sich im weiteren Verfahren doch die Gewerblichkeit herausstellen, dann kann sicherlich nicht der gesamte Erlös der Besteuerung unterzogen werden ().