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Spenden an Museen
Spenden an Museen (§ 4 Abs. 4 Z 6 EStG)
Ein Stift, das einen Betrieb in Form einer GmbH führte, leistete jährlich Spenden nach § 4 Abs. 4 Z 6 EStG an das vom Stift betriebene Museum. Zuwendungen an ein Museum (ohne Sponsoringgegenleistungen) sind nicht betrieblich veranlasste Vorgänge. Damit würden solche Zuwendungen nicht den Gewinn vermindern, wenn nicht die Spezialbestimmung des § 4 Abs. 4 Z 6 den Betriebsausgabenabzug zulässt. Daher erfüllt die Spende an das eigene Museum an sich den Tatbestand einer Zuwendung aus privaten Gründen, die aber gem. § 4 Abs. 4 Z 6 EStG als Betriebsausgabe abziehbar ist (). Der VwGH hat damit die Präsidentenbeschwerde abgewiesen und folgt nicht der Rechtsprechung des BFH, denn der dt. Gesetzgeber hat die Spendenregelung ausdrücklich für verdeckte Gewinnausschüttungen ausgeschlossen.