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Anlaufverluste nicht bei Liebhaberei
Anlaufverluste nicht bei Liebhaberei (§ 2, § 18 Abs. 7 EStG)
Der Bfr. erzielte Verluste aus der Tätigkeit als Warenpräsentator. Als Sonderausgabe können Anlaufverluste nur dann geltend gemacht werden, wenn sie aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen. Verluste aus Liebhabereitätigkeiten können nicht abgezogen werden ().