Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigentumswohnung und Liebhaberei
Eigentumswohnung und Liebhaberei (§ 2 EStG)
Der StPfl., ein Facharzt, erwarb 1990 eine luxuriöse Wohnung mit 150 m~, Terrasse und Garagenplatz um 436.000 € . Diese Wohnung wurde 1993 fertig gestellt. Bereits 1992 wurden negative Einkünfte aus Vermietung erklärt. 1993 und 1994 wurde intensiv nach einem Mieter gesucht, doch gab es keine Möglichkeit, die Wohnung um 2.900 € zu vermieten, wie dies in der Prognoserechnung angesetzt wurde. Daher wurde die Wohnung 1994 um 508.700 € verkauft. Der VwGH betont, dass es der Annahme einer Vermietungstätigkeit nicht entgegensteht, wenn das Vermietungsobjekt vor der tatsächlichen Erzielung eines Gesamtüberschusses verkauft wird. Die Besonderheit des konkreten Falles besteht nun darin, dass eine Vermietung nie aufgenommen worden ist. Daher müssen der fiktiven Vermietungstätigkeit möglichst realitätsgerechte Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass größere Wohnungen generell zu einem geringen Quadratmeterzins vermietet werden können. Da die in der Prognoserechnung mit 14,50 € angesetzten Mietzinse um 21 % über der im selben Objekt erzielbaren Höchstmieten liegen, musste die Prognoserechnung mit der tatsächlich erzielbaren Miete...