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Bilanzänderung: Zustimmung
• Eine nach § 4 Abs. 2 EStG 1988 erforderliche Zustimmung zur Bilanzänderung ist vor allem dann zu erteilen, wenn stichhaltige, im Unternehmen, das den Gegenstand der Bilanzierung bildet, gelegene wirtschaftliche Gründe für die Bilanzänderung sprechen. - (§ 4 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0032)