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Angehörigenvereinbarungen
• Dem Publizitätserfordernis kommt für die Frage der Beweisbarkeit von Angehörigenvereinbarungen große Bedeutung zu, es hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab, in welcher Weise diesem Erfordernis entsprochen werden kann. Durch die rechtzeitige Bekanntgabe gegenüber den Abgabenbehörden wird die Vereinbarung jedenfalls hinreichend nach außen zum Ausdruck gebracht, im Einzelfall kann aber durchaus auch auf andere Weise dem Publizitätserfordernis in einer Weise entsprochen werden, dass Zweifel an der behaupteten Angehörigenvereinbarung nicht bestehen. - (§ 293b BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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