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DB-Pflicht: Geschäftsführer
• Nach der hg. Rechtsprechung ist es nicht unüblich und steht einem Dienstverhältnis nicht entgegen, wenn sich leitende Angestellte, insbesondere Geschäftsführer, bei bestimmten Verrichtungen vertreten lassen können. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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