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DB-Pflicht: Geschäftsführer
• Zahlt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erstellen der Bilanz einen die vertragliche Höchstgrenze des Honorars übersteigenden Teilbetrag zurück, hat sich die Behörde i. Z. m. der Frage der Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag damit auseinander zu setzen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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