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Pauschalierung
• Führt ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe, kann er für jeden Betrieb gesondert entscheiden, ob er die Pauschalierung in Anspruch nimmt (zur Einkommensteuer vgl. Doralt, EStG I6, S. R 78Tz. 28/2 zu § 17; zur Umsatzsteuer ausdrücklich festgelegt in § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). - (§ 17 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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