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SWK 32, 10. November 2004, Seite R 76

Betriebsausgaben

Die Annahme eines 15%igen Privatanteils für einen Fiat Ducato eines gerichtlichen Sachverständigen stellt keinen Verstoß gegen die Lebenserfahrung dar, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde und auf Grund der Ausstattung des Wohnmobils (u. a. Sitze, Tische, Decken, Fernsehanlage) eine private Verwendung auch nicht von der Hand zu weisen ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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