zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2004, Seite T 163

Sind dem BMF nicht genehme Berufungsentscheidungen "belanglos"?

UFS widerspricht BMF in Sachen Homepage

Vor knapp zwei Jahren wurde der unabhängige Finanzsenat (UFS) mit dem ambitionierten Ziel gegründet, als „unabhängige" gerichtsähnliche Behörde nicht die Interessen von Finanzämtern, Finanzlandesdirektionen bzw. „Regionalmanagements" und auch nicht des BMF wahrzunehmen, sondern in einem Zwei-Parteien-Verfahren zu beiden Verfahrensparteien die gleiche Äquidistanz aufzuweisen. Nach der - anders als bei den übrigen Reformprojekten - raschen Verwirklichungsdauer sollte der UFS offenbar tatsächlich eine „Vorzeigebehörde" werden.

Tatsächlich haben der UFS bzw. seine unabhängigen und weisungsfreien Mitglieder sich rasch, aus Sicht des BMF vielleicht viel zu rasch, emanzipiert und in innerer Organisation und Rechtsmittelentscheidungen zu einem Selbstverständnis gefunden. So hat er wiederholt Entscheidungen gefällt, die zwar mit Gesetzen, Verordnungen oder Judikatur, nicht jedoch mit der in Steuerrichtlinien zum Ausdruck kommenden „offiziellen" BMF-Meinung im Einklang stehen. U. A. hat er einerseits zu Gunsten eines Stpfl. entschieden, dass die so genannte „Luxustangente" bei PKWs zu valorisieren sei, was - im Zwei-Parteien-Verfahren rechtlich einwandfrei - mit Amtsbeschwerde bekämpft wurde,...

Daten werden geladen...