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Geldforderung: Verlust
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Verlust einer Geldforderung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 in jenem Zeitpunkt, in dem der Verlust feststeht, eine Betriebsausgabe dar. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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