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KommSt: Haftungsbeschränkung
• Die aus § 6 KommStG 1993 erfließende unmittelbare Schuldnerstellung des Kommanditisten für die Steuerschuld der Kommanditgesellschaft verschließt dem Kommanditisten damit nicht nur die Berufung auf seine in den §§ 171, 172 HGB normierte Haftungsbeschränkung, sondern auch die in § 164 Abs. 2 KO normierte Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleiches über das Vermögen der Kommanditgesellschaft auf seine Person. - (§ 6 KommStG 1993), (Abweisung)
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