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Verträge zwischen Angehörigen
• Wenn eine schriftliche Vereinbarung bei Verträgen naher Angehöriger nicht vorliegt, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit festgelegt sein. - (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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