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Begünstigungen für die Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben durch das NeuFöG
Mehr Klarheit für die Praxis durch den neuen Erlass zum Neugründungsförderungsgesetz vom 18. 12. 2003
Im Zuge des Konjunkturbelebungsgesetzes wurde das NeuFöG novelliert (BGBl. I Nr. 106/1999, novelliert durch BGBl. I Nr. 68/2002 und BGBl. I Nr. 132/2002). Dadurch können seit auch Betriebsübernehmer in den Genuss von Steuerbefreiungen kommen, wenn durch eine entgeltliche oder unentgeltliche (Teil-)Betriebsübertragung ein völliger Wechsel des bzw. der Betriebsinhaber erfolgt ist. Da die Gesetzesnovellierungen äußerst knapp formuliert sind, war zwecks genauer Erläuterung der Steuerbefreiungen bzw. Begünstigungen sowie deren Anwendungsvoraussetzungen eine Verordnung unabdingbar, welche im BGBl. II Nr. 483/2002 veröffentlicht wurde. Da jedoch auch diese Verordnung zahlreiche Fragen der Praxis offen ließ, sollen nun die Ausführungen des jüngst ergangenen Erlasses insbesondere durch Einbindung von Anwendungsbeispielen weiter Abhilfe und Klarheit schaffen. Zudem wurde am eine Änderung der Verordnung im BGBl. II Nr. 593/2003 ausgegeben, wonach nun erst seit (statt bisher ) bereits im Vorhinein das Erklärungsformular NeuFö 3 zwecks Gewährung der Begünstigungen vorzulegen ist.
I. Überblick betreffend Inhalt und Aufbau des neu ergangenen Erlasses zum NeuFöG
Nachfolgende Tabelle soll vorweg e...