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Einheitliche oder gesonderte Liebhabereibeurteilung bei Wohnungsvermietung
Keine Rechtssicherheit für Vermieter
Ist bei der Vermietung von Wohnungen (Eigentumswohnungen) auf Grund der Werbungskostenüberschüsse die Einkunftsquelleneigenschaft zweifelhaft, so hat das Finanzamt eine Liebhabereibeurteilung vorzunehmen. Eine ganz wesentliche Frage, die es im Vorfeld zu beantworten gilt, ist, welche Wohnungen (Eigentumswohnungen), die in einem Gebäude gelegen sind, gemeinsam bzw. gesondert auf Liebhaberei zu untersuchen sind (Beurteilungseinheit). Der Verwaltungsgerichtshof hat sich dazu in einigen Erkenntnissen ausdrücklich geäußert. In vielen anderen entscheidet er jedoch, ohne diese Frage zu relativieren, gegenteilig. Für Vermieter besteht deshalb diesbezüglich überhaupt keine Rechtssicherheit.
I. Ausdrückliche Aussagen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
Zur Vermietung von in einem Mietwohnhaus gelegenen Wohnungen (keine Eigentumswohnungen) hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass einzelne Wohnungen davon einer getrennten Beurteilung unterzogen werden können (vgl. das Erkenntnis vom , 89/14/0075) bzw. zu unterziehen sind (vgl. die Erkenntnisse vom , 94/15/0126, und vom , 97/13/0015), wenn die Objekte an verschiedene Personen vermietet sind oder auf Grund anderer Merkmale u...