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Ausgewählte Fragen zur Investitionszuwachsprämie
Investitionszuwachsprämienregelung für 2004 verlängert
Die ursprünglich bis befristete Investitionszuwachsprämie („IZPr") wird nunmehr auch auf das Jahr 2004 verlängert.Der Beitrag geht auf ausgewählte Sonderprobleme des § 108e EStG ein.
I. Allgemeiner Regelungsinhalt
Die IZPr von 10 % des „Investitionszuwachses" bildet das Kernstück des Konjunkturpakets 2002. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
• Unter Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist jeweils die Differenz zwischen deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AKo bzw. HKo) der Kalenderjahre 2002 (2003 bzw. 2004; Begünstigungsjahre) und deren Durchschnitt der AKo- oder HKo der jeweils drei letzten Wirtschaftsjahre (Referenzzeitraum), die vor dem (bzw. dem /2004) enden, zu verstehen.
• Prämienbegünstigt sind nur ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, für die eine laufende AfA geltend gemacht wird. Von der Begünstigung ausgeschlossen sind:
- Gebäude,
- GWG, wenn für diese die Sofortabschreibung des § 13 EStG geltend gemacht wird,
- PKW bzw. Kombi (i. S. d. VO BGBl. II Nr. 193/2002); ausgenommen Fahrschul-KFZ sowie KFZ, die zumindest zu 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen,
- Wirtschaftsgüter, die nicht in einer inländischen Be...