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Rentenerlass des BMF
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs. 8 BewG 1955 erstmals auf Abgabentatbestände anzuwenden, auf Grund deren die jeweilige Abgabenschuld nach dem entsteht (§ 4 BAO). Wegen der Anknüpfung an das Entstehen der Abgabenschuld gilt dies für die Einkommensteuer als laufend zu veranlagende Abgabe auch für Rentenvereinbarungen, die vor dem 31. Dezember abgeschlossen wurden. Allerdings sehen die Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 80 und 82 EStG 1988) für solche Vereinbarungen die Möglichkeit vor, in die alte Rechtslage zu optieren. Volltext des Erlasses über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Erlaesse/rentenerlass.pdf