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Verdeckte Ausschüttung
• Auch Zinsen, die einer Kapitalgesellschaft durch die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens an einen Gesellschafter entgehen, bewirken eine verdeckte Ausschüttung. Dies gilt ebenso für eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. - (§ 8 Abs. 2 UStG), (Abweisung)
(, 0247)