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SWK 13, 1. Mai 2004, Seite S 496

Neue Gesetzeslage zum Vorsteuerabzug (Seeling) - Auswirkungen auf alte Fälle

Die durch das EuGH-Urteil Seeling geschaffene Rechtslage soll wieder rückgängig gemacht werden. Die Auswirkungen auf Vorsteuerabzüge vor Mai 2004 sind fraglich.

Christian Prodinger

Der Gesetzgeber versucht, die Rechtslage vor Seelingwiederherzustellen.Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor dem stand jedoch der Vorsteuerabzug zu. Problematisch sind eine Vorsteuerkorrektur wegen Änderung der Verhältnisse, eine Verlängerung der Korrekturfrist des § 12 Abs. 10 UStG und die einkommensteuerlichen Auswirkungen.

I. Vorsteuerkorrektur

Im Zeitraum 1. 1. - ist aufgrund der innerösterreichischen Rechtslage der Eigenverbrauch eines gemischt genutzten Gebäudes, das dem Regelfall entsprechend zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet ist, steuerpflichtig. Sohin ist der Vorsteuerabzug gegeben.

Gleiches ergibt sich jedoch auch vor 2004, soweit entweder vor 2000 das Gebäude durch Widmung dem Unternehmen zur Gänze zugeordnet wurde oder aber dies ab 2000 ohnedies der Regelfall war. Aus Seeling folgt nämlich, dass in diesem Fall die EU-Rechtslage, auf die sich der Steuerpflichtige direkt berufen kann, heranzuziehen ist, sohin der Eigenverbrauch nicht unecht steuerbefreit ist und daher der Vorsteuerabzug auch zustand.

Die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten nach § 299 BAO wurden in der Literatur bereits dargestellt.

Es ist also davon auszugehen, dass der Vorsteuerabzug auch jetzt noch für zurückliegende Zeit...

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