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SWK 13, 1. Mai 2004, Seite S 481

Zuschüsse

Peter Kolacny, Emil Caganek und Elisabeth Kraus

Richtlinienänderung

Rz. 22

Zahlungen, die als Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Prämie, Ausgleichsbetrag, Förderungsbetrag usw. bezeichnet werden, sind dahin gehend zu untersuchen, ob sie

• Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt),

(zusätzliches) Entgelt des Zuschussgebers für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (sog. unechter Zuschuss) oder

Zahlungen, die mangels Entgeltcharakter kein Leistungsentgelt sind (sog. echter Zuschuss),

darstellen.

Anmerkung: Die Änderung bringt nur eine neue Textierung, aber inhaltlich keine neue Aussage.

Richtlinienänderung

Rz. 23

Indiz für die Einordnung ist, in wessen Interesse die Zuschussgewährung liegt und welche Zwecke der Zahlende verfolgt (BFH , BStBl. 1988, II 471).

Anmerkungen: Ohne Urteilstext ist der Hinweis auf das Urteil nicht sehr hilfreich (das Urteil kann z. B. im Internet unter www.bfh.simons-moll.de/ abgefragt werden; weiters findet sich die Entscheidung in der deutschen Umsatzsteuerrundschau [UR] 1988, 322). Den Entscheidungsgründen (es hat sich um die Frage der Steuerbarkeit der Durchführung eines Forschungsvorhabens gehandelt) ist u. a. Folge...

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