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Discount-Zertifikate sind keine Indexpapiere
(BMF) - Von der Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG werden vor dem unter bestimmten Voraussetzungen begebene Wertpapiere umfasst, deren Wertentwicklung von einem Index abhängig ist. Mangels einer eigenständigen Definition des Indexbegriffs im Abgabenrecht hat eine Auslegung im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs zu erfolgen. Der allgemeine Sprachgebrauch (vgl. Lexikon der Wiener Börse, diesem folgend Rz. 6194 EStR 2000) versteht darunter eine Messgröße, die im Nachhinein eine nachvollziehbare Preisbildung an anerkannten Märkten darstellt. Dazu muss eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt vorliegen, auf den sich diese Messgröße bezieht. Zur Erfüllung dieser Kriterien reicht jedoch ein einziges Wertpapier nicht aus. Eine Anwendung des § 124b Z 85 kommt daher nicht in Betracht. Aus diesem Grunde sind allfällige Wertsteigerungen eines derartigen Discount-Zertifikates auch dann Kapitaleinkünfte im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, die gemäß § 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer unterliegen, wenn eine Begebung vor dem erfolgt ist. ()