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KommSt: Geschäftsführer
• Dass Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers entsprechend der Ertragslage der Gesellschaft allein noch keinen Rückschluss auf eine tatsächlich das Unternehmerwagnis kennzeichnende Erfolgsabhängigkeit von der Tätigkeit des Geschäftsführer zulassen, hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)
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