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KommSt: Geschäftsführer
• Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers lassen entsprechend der Ertragslage oder der Liquidität der Gesellschaft für sich allein noch keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Abhängigkeit vom Erfolg der Tätigkeit des Geschäftsführers zu. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)
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